Widerrufsbutton: Neue Pflicht im E-Commerce verständlich erklärt – und was Onlineshop Betreiber jetzt wissen sollten!
Mit der fortschreitenden Regulierung im Onlinehandel rückt ein Thema zunehmend in den Fokus: der sogenannte Widerrufsbutton, welcher ab dem 19.06.2026 zur Pflicht für alle Onlinehändler im B2C wird. Für viele Händler bedeutet das eine weitere Anpassung im Onlineshop – für Verbraucher hingegen mehr Transparenz und Kontrolle. Doch was steckt eigentlich dahinter?
Was ist der Widerrufsbutton – und warum ist er verpflichtend?
Der Widerrufsbutton ist eine gesetzlich vorgeschriebene Funktion, die es Verbrauchern ermöglichen soll, einen bereits geschlossenen Vertrag schnell und unkompliziert zu widerrufen. Ziel ist es, die Ausübung des Widerrufsrechts zu vereinfachen und gleichzeitig die Hürden für Kunden zu senken.
Hintergrund ist die EU-Verbraucherschutzgesetzgebung, die sicherstellen möchte, dass digitale Kaufprozesse genauso fair und nachvollziehbar sind wie stationäre. Während Kunden bislang häufig auf E-Mails oder versteckte Formulare angewiesen waren, schafft der Widerrufsbutton eine klare, direkt zugängliche Möglichkeit zur Vertragsauflösung.
Für Händler bedeutet das: Der Button oder Link muss gut sichtbar, eindeutig beschriftet und jederzeit erreichbar sein – beispielsweise im Kundenkonto oder über eine zentrale Seite im Shop, z.B. im Footer.
Technische Umsetzung: Herausforderung für Shopbetreiber
Die Einführung des Widerrufsbuttons ist nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine technische Aufgabe.
Shopbetreiber müssen sicherstellen, dass:
- der Button bzw. ein Link korrekt implementiert ist und durch den User einfach aufzufinden ist
- die Widerrufserklärung eindeutig übermittelt wird
- der Kunde eine Bestätigung erhält (z.B. per E-Mail)
- alle Prozesse DSGVO-konform ablaufen
Widerrufsbutton in Shopware: Ab wann ist er Standard?
Für Nutzer von Shopware gibt es gute Nachrichten: Der Widerrufsbutton wird ab Version 6.7.9 standardmäßig im System integriert sein. Das bedeutet, dass Händler, die diese oder eine neuere Version einsetzen, bereits auf eine vorbereitete Lösung zurückgreifen können.
Allerdings gilt auch hier: Der Standard deckt nicht immer alle individuellen Anforderungen ab. Anpassungen im Design, zusätzliche Funktionen oder spezielle rechtliche Anforderungen können weiterhin notwendig sein.
Weitere Informationen von Shopware zu dem Thema finden Sie in diesem Blogartikel.
Unterstützung für Shopware 6.6 / 6.7 durch Plugin von scope01
Wir von scope01 haben ein eigenes Plugin für Shopware 6.6 / 6.7 entwickelt, das die Anforderungen rund um den Widerrufsbutton zuverlässig umsetzt. Damit können Händler die gesetzlichen Vorgaben erfüllen.
Ein Beispiel für die Umsetzung finden Sie in unserem Shopware Demosystem, scrollen Sie dazu ans Ende der Seite, dort finden Sie den Menüpunkt „Vertrag widerrufen“ im Footer. Nach Auswahl des Menüpunkts per Klick werden Sie auf ein Formular weitergeleitet, in dem Sie alle Daten zum Widerruf eingeben können.
Dieses Plugin richtet sich insbesondere an bestehende Betreiber von Onlineshops auf Basis von Shopware 6.6 oder 6.7, die kurzfristig kein Update auf die Version 6.7.9.0 bis zum 19.06.2026 durchführen können. Dieses Plugin geben wir von scope01 kostenfrei an Betreiber von Onlineshops ab. Teilen Sie uns dazu einfach Ihre Daten im Kontaktformular mit. Zusätzlich unterstützt scope01 bei der Einrichtung und Konfiguration des Plugins, sodass der Widerrufsbutton rechtssicher und technisch sauber implementiert wird.
