Barrierefreiheit in Onlineshops wird für viele Shops zur festen Pflicht. Ab dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Damit werden erstmals Betreiber von Onlineshops und E-Commerce-Plattformen gesetzlich verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Ziel ist es, allen Menschen – insbesondere Menschen mit Behinderungen – die uneingeschränkte Teilhabe am digitalen Handel zu ermöglichen.
Wen betrifft das Gesetz?
Das BFSG gilt für alle Onlineshops und digitalen Dienstleister, die sich an Verbraucher richten (B2C). Ausgenommen sind lediglich Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro. B2B-Shops sind in der Regel nicht betroffen, es sei denn, sie bedienen auch Endverbraucher, wo Barrierefreiheit in Onlineshops weniger relevant ist.
Was müssen Shopbetreiber hinsichtlich der Barrierefreiheit in Onlineshops beachten?
Die Anforderungen an Barrierefreiheit in Onlineshops sind umfangreich und betreffen insbesondere folgende Bereiche:
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- Technische Umsetzung: Die Website muss für alle Nutzergruppen zugänglich sein, z.B. durch Tastatursteuerung, Screenreader-Kompatibilität und ausreichende Kontraste.
- Inhalte: Produktinformationen, Bedienungsanleitungen und Hinweise müssen in verständlicher und barrierefreier Form bereitgestellt werden, inklusive Alternativtexte für Bilder und Untertitel für Videos, um die Barrierefreiheit in Onlineshops zu gewährleisten.
- Bedienbarkeit: Alle Funktionen – vom Warenkorb bis zum Checkout – müssen ohne Einschränkungen nutzbar sein, auch für Menschen mit motorischen oder kognitiven Beeinträchtigungen.
- Informationspflicht: Ein Hinweis auf die Barrierefreiheit ist in den AGB oder an anderer gut sichtbarer Stelle des Onlineshops erforderlich.
- Barrierefreiheits-Erklärung: Es muss eine öffentlich zugängliche Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlicht werden, inklusive Kontaktmöglichkeit zur Meldung von Barrieren.
Was droht bei Nichtbeachtung der Barrierefreiheit in Onlineshops?
Wer die Vorgaben für die Barrierefreiheit in Onlineshops nicht rechtzeitig umsetzt, riskiert Bußgelder von bis zu 100.000 Euro, Abmahnungen und rechtliche Konsequenzen durch Verbraucher- oder Wettbewerbsverbände.
Wie kann scope01 unterstützen?
Als erfahrene E-Commerce-Agentur begleitet scope01 Unternehmen bei der Realisierung und Optimierung von Barrierefreiheit in Onlineshops. Das Team unterstützt bei:
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- Analyse und Beratung zu den gesetzlichen Anforderungen,
- Auswahl barrierefreier Shopware-Themes als Ausgangsbasis für das Layout des Onlineshops
- Anpassung von Themes und individuellen Layouts hinsichtlich einer optimalen Barrierefreiheit
- Beratung bezüglich der barrierefreien Inhalte eines Onlineshops
- Testing nach Abschluß der Optimierung
- Update von Shopware
- technischer Umsetzung gemäß WCAG 2.1 AA und EN 301 549/BFSGV,
- Integration der Barrierefreiheits-Erklärung und Kontaktmöglichkeiten,
- kontinuierlicher Überprüfung und Optimierung der Barrierefreiheit.
Mit der Unterstützung durch scope01 sind Shop-Betreiber optimal auf die neuen gesetzlichen Anforderungen vorbereitet und schaffen gleichzeitig ein besseres Einkaufserlebnis für alle Nutzergruppen. Darüber hinaus lassen sich durch die Optimierung des Layouts auch positive Effekte auf die Performance und die Suchmaschinenoptimierung des Onlineshops erzielen.
Abschließend empfehlen wir immer eine laufende juristische Prüfung des Onlineshops, die durch scope01 nicht geleistet werden kann.
Kostenfreie Erstanalyse
Senden Sie uns einfach Ihre Shop URL und wir erstellen Ihnen in wenigen Tagen eine kostenfreie Erstanalyse, wie Sie die Barrierefreiheit in Ihrem Onlineshop verbessern können.